Fertigungsgemeinkosten
Was sind Fertigungsgemeinkosten?
Fertigungsgemeinkosten sind ein Teil der Herstellungskosten eines Produkts. Anders als Fertigungseinzelkosten können sie einem einzelnen Kostenträger (Produkt) nicht direkt zugerechnet werden. Sie werden daher zunächst in der Kostenstellenrechnung gesammelt und dann über bestimmte Verfahren auf die Kostenträger umgelegt.
Was zählt zu den Fertigungsgemeinkosten?
Zu den Fertigungsgemeinkosten (kurz FGK) zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Produktion anfallen, jedoch nicht einem einzelnen Erzeugnis, einem Auftrag oder einem Los zugerechnet werden können. Zu nennen sind beispielsweise die folgenden:
- Hilfslöhne
- Gehälter von Meistern oder sonstigen Führungskräften
- Materialgemeinkosten (z. B. Kosten für Hilfsmaterial)
- Energiekosten (Strom, Wasser etc.)
- Kosten für Betriebsmittel in der Fertigung
- Mieten für Fabrikhallen
- Abschreibungen und Leasingkosten für Maschinen
- Kalkulatorische Zinsen
- Verwaltungsgemeinkosten der Fertigung
Wie werden die Fertigungsgemeinkosten berechnet? (inkl. Beispiel)
FGK werden in der Regel mithilfe einer Zuschlagskalkulation weiterverrechnet. Hierfür benötigt das Rechnungswesen Zuschlagssätze, die auf Basis der Fertigungseinzelkosten (FEK) eines Kostenträgers berechnet werden. Die entsprechende Formel lautet wie folgt:
Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz = (Fertigungsgemeinkosten / Fertigungseinzelkosten) * 100
Deutlich wird die Berechnung und Verrechnung der FGK am besten anhand eines Beispiels. Gehen wir von folgender Sachlage aus: Ein Unternehmen stellt unter anderem 20 Fahrräder pro Monat her. Die Fertigungslöhne für die Fahrräder betragen 5.000 Euro, die Materialkosten für die Fahrradbauteile 3.000 Euro pro Monat. Beide Kostenblöcke können dem Produkt direkt zugeordnet werden und sind daher Einzelkosten. Jedoch fallen auch noch folgenden monatliche Kosten in der Produktion an:
- Miete für die Fabrikhalle: 5.000 Euro
- Abschreibung und Leasing für Maschinen und Werkzeuge: 1.000 Euro
Diese Kosten in Höhe von insgesamt 6.000 Euro können nicht direkt einem einzelnen produzierten Fahrrad zugeordnet werden. Es sind demnach Gemeinkosten der Fertigung.
Es ergibt sich also folgendes Gesamtbild.
Summe der Fertigungseinzelkosten | 8.000 Euro | ||||||
Summe der Fertigungsgemeinkosten | 6.000 Euro |
Ziehen wir obenstehende Formel heran, so errechnet sich der Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz wie folgt:
6.000 € (FGK) / 8.000 € (FEK) *100 = 75 %
Für die hergestellten Fahrräder fallen 8.000 Euro Einzelkosten sowie 75 Prozent der Gemeinkosten (= 4.500 Euro) an. In Summe liegen die Fertigungskosten also bei 12.500 Euro. Aufgeteilt auf die Produktionsmenge (20 Fahrräder) sind dies Fertigungsstückkosten von 625 Euro.
Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software:
Ähnliche Beiträge
Spannende Beiträge rund um Unternehmertum, ERP, Buchhaltung, CRM und Software: