Formkaufmann
Was ist ein Formkaufmann?
Formkaufmann ist ein Begriff aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Er beschreibt einen Kaufmann, der diese Eigenschaft „kraft Rechtsform“ (also durch seine Rechtsform) automatisch erhält. Hierzu zählen im Wesentlichen Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften.
Formkaufmann im Sinne des HGB sind alle Unternehmen mit folgenden Rechtsformen:
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit | GmbH, AG, SE und KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) und EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) |
Sonstige Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die einer Handelsgesellschaft im Wesentlichen gleichgestellt ist | eG (eingetragene Genossenschaft), VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit), SCE (Europäische Genossenschaft) |
Bestimmte Personengesellschaften – auch ohne Eintragung im Handelsregister | OHG, KG |
Wie wird man zum Formkaufmann?
Um zum Formkaufmann zu werden, muss man laut Handelsgesetzbuch nicht zwingend ein realer Kaufmann sein, der ein Handelsgewerbe führt. Vielmehr wird ein Unternehmen per Gesetz automatisch Formkaufmann, wenn es eine bestimmte Rechtsform besitzt (siehe vorheriger Abschnitt). Begründet wird der Status durch die Eintragung im Handelsregister. Dieser Zeitpunkt entscheidet also darüber, wann die Kaufmannseigenschaft entsteht. Ab diesem Datum gelten dann spezifische Rechte und Pflichten gemäß HGB.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Formkaufmann?
Kaufleute haben per Handelsgesetzbuch zahlreiche Rechte und vor allen Dingen Pflichten, die für einen Nichtkaufmann nicht gelten. So gelten andere Regelungen, wenn zwei Formkaufleute Verträge schließen oder Geschäftsbeziehungen betreiben, als wenn dies im B2C- oder C2C-Bereich stattfindet. So können Kaufleute untereinander beispielsweise die Sachmängelhaftung begrenzen, was im Geschäft mit Privatkunden aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht möglich ist.
Allgemein wird von einem Kaufmann erwartet, dass er unternehmerisches und auch rechtliches Know-how besitzt. Es wird also angenommen, er kann ein Unternehmen gemäß geltender Regularien führen. Entsprechend ist er durch das Gesetz auch weniger geschützt als Privatpersonen. Beiderseitige Handelsgeschäfte, bei denen beide Vertragsparteien Kaufleute sind, werden gesetzlich also deutlich weniger reguliert und sind dadurch einfacher abzuwickeln.
Weiterhin hat ein Formkaufmann gemäß HGB unter anderem folgende Pflichten:
- Beachtung strenger Rügefristen bei Mängeln
- Ordentliche, lückenlose Buchführung
- Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zu Beginn jedes Geschäftsjahrs
- Aufstellung einer Schlussbilanz zum Ende jedes Geschäftsjahrs
- Unternehmensführung nach bestem Wissen und Gewissen
- Kaufmännische Sorgfaltspflicht
Dem gegenüber existieren folgende Rechte:
- Namen der Gesellschafter als Firma führen (zum Beispiel Meyer & Müller GmbH)
- Anderen Personen Prokura erteilen
Ist-, Kann- und Formkaufmann: Unterschiede einfach erklärt
Das Handelsgesetzbuch kennt neben dem Formkaufmann noch weitere Arten des Kaufmanns, darunter den Istkaufmann und den Kannkaufmann. Die Unterschiede stellen sich wie folgt dar:
Istkaufmann | Kannkaufmann | Formkaufmann |
Natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt | Kaufmannseigenschaft wird erst durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister erlangt | Kaufmannseigenschaft wird kraft Rechtsform erlangt |
Gewerbebetrieb, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert | Kleingewerbe, Forst- und landwirtschaftliche Betriebe | Nahezu alle Gesellschaften (siehe oben) |
Handelsregistereintrag dient nur zur Information, führt aber nicht zur Erlangung der Kaufmannseigenschaft | Wahlrecht | Ausnahme: GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) |
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