Handlungskosten
Was sind Handlungskosten?
Handlungskosten ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen. Sie umfassen alle Kosten, die in einem Handelsunternehmen bei der Erbringung von Handelsleistungen entstehen. Die Aufwendungen für die Ware selbst zählen nicht dazu.
Was gehört alles zu den Handlungskosten?
Die Handlungskosten sind die Summe aller Kosten eines Handelsbetriebs, die durch seine handelsbetriebliche Tätigkeit anfallen. Im Wesentlich sind dies die Folgenden:
- Personalkosten (Löhne und Gehälter)
- Raumkosten
- Miete
- Abschreibungen
- Zinsen
- allgemeine Verwaltungskosten
- Logistikkosten (z. B. Verpackung, Versand, Fahrzeuge)
- selbsterstellte Leistungen (z. B. Reparaturen)
Welche Kosten sind keine Handlungskosten?
In einem Handelsbetrieb fallen auch Kosten an, die nicht zu den Handlungskosten zählen. Dies sind die sogenannten Warenkosten. Sie umfassen die Bezugskosten der Waren sowie die direkt zuordenbaren Bezugsnebenkosten (z. B. Frachtkosten).
Wie berechnet man die Handlungskosten?
Da sich die Handlungskosten nicht direkt den einzelnen Produkten zuordnen lassen, bedient sich ein Unternehmen aus dem Handel bei seiner Kalkulation einem prozentualen Zuschlagssatz. Dieser kann mit folgender Formel errechnet werden:
Handlungskostenzuschlag (HK-Zuschlag) in % = (Handlungskosten einer Periode x 100) : insgesamt verkaufte Waren zu Bezugspreisen in der Periode
Tipp: Werden die Bezugskosten mit dem Handlungskostenzuschlag multipliziert, ergeben sich die sogenannten Selbstkosten.
Handlungskostenzuschlag (HK-Zuschlag) in % =
(Handlungskosten einer Periode x 100) : insgesamt verkaufte Waren zu Bezugspreisen in der Periode
Tipp: Werden die Bezugskosten mit dem Handlungskostenzuschlag multipliziert, ergeben sich die sogenannten Selbstkosten.
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