Lagerhaltung
Was ist Lagerhaltung?
Die Inventurdifferenz ist die Differenz zwischen einem Sollbestand laut Buchführung und einem im Rahmen einer körperlichen Inventur erfassten Istbestand. Eine Inventurdifferenz kann sowohl positiv (mehr Ist- als Sollbestand) als auch negativ (mehr Soll- als Istbestand) sein.
Welche Ursachen können zu Inventurdifferenzen führen?
Unternehmen müssen alle Vermögensgegenstände in ihrer Buchhaltung erfassen und dabei auch alle Zu- und Abgänge innerhalb eines Geschäftsjahres exakt dokumentieren. In der Regel zum Jahresabschluss müssen alle Bestände durch Zählen, Wiegen, Messen oder ggf. auch durch fachkundiges Schätzen genau ermittelt und als Umlauf- oder Anlagevermögen in der Bilanz ausgewiesen werden.
Weicht der Warenbestand, der im Rahmen der körperlichen Zählung ermittelt wurde, von dem Bestand laut Buchhaltung ab, handelt es sich um eine Inventurdifferenz. Mögliche Gründe für eine solche Differenz sind:
- Wareneingang nicht oder unvollständig erfasst
- Warenausgang nicht oder unvollständig erfasst
- Diebstahl durch Mitarbeiter, Kunden, Personal von Drittfirmen oder Betriebsfremde
- Verderb oder Bruch im Lager
- Fehler bei der Durchführung oder Verbuchung der Inventur und der Zählergebnisse
Wie können Inventurdifferenzen vermieden werden?
Grundsätzlich müssen alle Warenein- und Warenausgänge exakt und lückenlos dokumentiert werden, um Differenzen zu vermeiden. Auch Abgänge an die Produktion oder Lieferungen von Halbfertig- und Fertigteilen aus der Produktion müssen mengenmäßig genau dokumentiert werden, ebenso Ausschuss, Bruch und Verderb.
Wie werden Inventurdifferenzen steuerlich berücksichtigt?
Wenn sich bei einer Inventur Differenzen zwischen den gebuchten Soll- und den tatsächlich ermittelten Istwerten ergeben, werden dennoch in jedem Fall die Istwerte genutzt, um das Inventar aufzustellen und den genauen Wert der einzelnen Güter zu ermitteln.
Negative Inventurdifferenzen reduzieren den Gewinn des Unternehmens, da sie einen Wertverlust darstellen. Hierdurch muss das Unternehmen weniger Steuern zahlen, wird also finanziell für den Verlust entlastet. Das Finanzamt akzeptiert Inventurdifferenzen in einem branchenüblichen Rahmen in der Regel ohne Vorbehalte, fordert jedoch bei höheren Differenzen Nachweise über die Entstehung oder eine plausible Erklärung für den buchhalterischen Wertverlust.
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